Der Ratgeber zum Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II (auch ALG II oder „Hartz IV“ genannt) und Sozialgeld sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und werden durch ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem auf Grundlage von Regelbedarfen erbracht, falls die Grundsicherung nicht durch das eigene Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann.
Arbeitslosengeld II erhalten – erwerbsfähige – hilfebedürftige Personen zur Sicherung des Lebensunterhalt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben daher auch Personen, deren Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Sozialgeld erhalten – nicht erwerbsfähige – hilfebedürftige Personen, welche mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben.