Jetzt ist es amtlich: Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben in der heutigen Abstimmung grünes Licht für den Bürgergeld-Kompromissentwurf gegeben. Dies bedeutet gleichzeitig, die Ära Hartz IV ist vorbei und bereits Ende 2022 wird das alte System abgeschafft.

Der Streit um die Reform des Arbeitslosengeldes in Deutschland ist beigelegt. Dennoch gibt viele Fragen, die man sich jetzt stellen könnte: Was hat es mit der Bürgergeldreform überhaupt auf sich? Wie wird das Bürgergeld das bestehende Hartz IV System verändern? Was bedeutet das für aktuelle Hartz-IV- und ALG-II-Empfänger? Müssen Hartz-IV-Empfänger das Bürgergeld neu beantragen? – Alle Details dazu finden Sie in diesem Artikel.

Die größte Reform seit Bestehen des Sozialsystems, das Bürgergeld, soll Arbeitslosen mehr Chancen auf einen angemessenen Berufsweg eröffnen, indem es finanzielle Unterstützung zur Deckung der Lebenshaltungskosten bietet, finanzielle Anreize für Weiterbildungen setzt und die Freibeträge für Zuverdienste aller Altersgruppen erhöht.

Die wichtigsten Änderungen, die mit dem Bürgergeld beabsichtigt sind, werden voraussichtlich erst im Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Ein Punkt über den sich Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II bereits freuen könnten, wird bereits im Januar 2023 umgesetzt – die Erhöhung des monatlichen Regelsatzes um etwa 50 Euro.

Eine zeitlich begrenzte Toleranz für den Besitz von Privatvermögen wurde ebenfalls in das neue Arbeitslosenprogramm aufgenommen. Das bedeutet, dass Leistungsempfänger auch dann Anspruch auf Bürgergeld haben können, wenn sie über Privatvermögen verfügen und arbeitslos werden. Hier finden Sie weitere Informationen darüber, in welchen Fällen Personen mit Vermögen das neue Arbeitslosenprogramm beantragen können.

Mit der Annahme des Kompromissbeschlusses über die Zukunft des Bürgergeldes wurde die ursprünglich vorgesehene Karenzzeit von 6 Monaten abgeschafft. Was bedeutet das für Sie? Mit dem Bürgergeld können nun Sanktionen für Empfänger, die ihre Pflichten verletzen, sofort greifen. Die Sanktionen sollen in Form von Geldsanktionen erfolgen, deren Schwere bis zu einer bestimmten Grenze progressiv ansteigt.