Sie möchten den Arbeitslosengeld II Antrag stellen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beantragen?
Hier finden Sie alle notwendigen Formulare zur Antragstellung des Arbeitslosengeld II. Das ALG II – auch Hartz IV genannt – muss beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Dort wird die Anspruchsberechtigung des Antragstellers anhand mehrerer Faktoren geprüft und die Leistungen zur Grundsicherung gewährt.
Wie und wo stelle ich den Hartz 4 Antrag?
Jeder Antragsteller hat das Recht, eine Person seines Vertrauens zum Gespräch mit der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters auf dem Amt mitzunehmen.
- Sie können den Antrag auf dieser Seite herunterladen und ausgefüllt an das für Sie zuständige Jobcenter schicken.
- Sie besuchen das zuständige Jobcenter und beantragen die Leistungen in einem persönlichen Gespräch mit dem Sacharbeiter.
Tip: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man darauf achten, einen Nachweis für den Zeitpunkt der Antragstellung zu erhalten. Dies ist durch einen Eingangsstempel auf dem jeweiligen Formular, vom Sachbearbeiter unterzeichnete Kopien oder per Einschreiben möglich.
Versäumte Termine oder verspätet eingereichte Unterlagen begründen keine Ablehnung der Leistungen. Das Jobcenter hat eine Fürsorgepflicht und muss Leistungsempfänger zwei Mal auf diese Pflicht hinweisen, bevor es Leistungen aufgrund unbegründeter Verspätungen ablehnt.
Bearbeitungszeit des Hartz IV Antrags
Laut Gesetzgeber muss das Jobcenter nach § 88 Abs. 1 SGG innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden (Entweder positiv oder negativ). Erst nach Ablauf dieser Frist kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. Bei der Bearbeitungszeit von Widersprüchen liegt die Frist nach § 88 Abs. 2 bei drei Monaten.
Anmerkung: Wiederholungsanträge bzw. Folgeanträge (nach 12 Monaten) werden i. d. R. schneller bearbeitet als Erstanträge. Grund dafür ist, dass beim Erstantrag alle Daten erstmalig erfasst und in die Software der Behörde eingepflegt werden müssen. Bei einem Folgeantrag wird unter Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen (bspw. Weiterbewilligungsantrag) lediglich geprüft, ob die Hilfebedürftigkeit und damit verbundene Anspruchsvoraussetzung für den Hartz IV Bezug weiterhin gegeben ist.
Wann werden die Leistungen nach Erhalt des Bewilligungsbescheids ausgezahlt?
Unabhängig vom Erhalt des Bescheids wird die Bundeskasse nach der Bewilligung durch den Sachbearbeiter angewiesen, die Leistungen an den leistungsberechtigten Antragsteller auszuzahlen. Diese Bearbeitung durch die Bundeskasse dauert in der Regel zwischen 3 und 5 Tagen, sodass die erste Zahlung meist kurz nach Erhalt des Bewilligungsbescheids auf dem Konto eingeht.
Die monatlichen Auszahlungen erfolgen daraufhin im Voraus zu den bundesweiten Hartz IV Auszahlungsterminen.
Die Entscheidung über den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen
Der Bescheid und die Entscheidung über den Hartz IV Antrag und jede spätere Änderung teilt das zuständiges Jobcenter schriftlich mit einem Bescheid mit. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Antragsteller unter anderem:
- wenn Ihrem Antrag entsprochen wird,
- wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht voll entsprochen werden kann,
- wenn sich die Leistung ändert oder
- wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten haben und Sie diese zurückzahlen müssen.
Welche Angaben enthält der Bescheid?
Dem Bewilligungsbescheid können Sie unter anderem folgende Angaben entnehmen:
- die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
- die Höhe der Leistungen,
- den Bewilligungszeitraum,
- die Berechnungsübersicht,
- die Bankverbindung,
- die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie
- der Rechtsbehelf.
Einwende gegen den Bescheid
Falls der Antragsteller Einwende gegen die Entscheidungen bzw. einzelne Punkte des Jobcenters hat, so kann er innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Weitere Informationen zum Hartz IV Widerspruch