Ja, wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig sind – in diesem Fall können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen.
§ 9 SGB II
Ja, wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig sind – in diesem Fall können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen.
§ 9 SGB II