Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das sogenannte Arbeitslosengeld II.
Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das sogenannte Arbeitslosengeld II.