Die Freude über die Schwangerschaft wird bei Frauen mit geringem oder gar keinem Einkommen schnell getrübt. Die finanzielle Belastungsprobe wirft unweigerlich die Frage auf: Gibt es Erstattungen für Schwangerschaft und Baby vom Jobcenter?

Werdende Mütter, die nur sehr wenig verdienen oder Bürgergeld beziehen, stehen ab Beginn der Schwangerschaft vor einer enormen Herausforderung. Denn es entstehen schnell Mehrkosten, die sich mit dem normalen Regelsatz oder einem kleinen Einkommen kaum decken lassen.

Wir erklären in unserem Artikel, was Bürgergeld-Empfänger und Geringverdiener tun können, um vom Jobcenter Erstattungen für Schwangerschaft und Baby zu bekommen. Zudem erläutern wir, was alles zum Mehrbedarf zählt und wann das Jobcenter die Erstausstattung zahlt.

Erstattungen für Schwangerschaft und Baby: Mehrbedarf anmelden

Wer Bürgergeld bezieht und schwanger wird, hat ab der 13. Schwangerschaftswoche grundsätzlich einen Mehrbedarf. Dieser sollte unbedingt unter Vorlage des Mutterpasses beim Jobcenter angemeldet werden.

Ein spezieller Antrag ist hierfür nicht notwendig!

Gemäß § 21 Absatz 2 SGB II wird der Regelsatz um 17% erhöht. Alleinerziehende Mütter bekommen demnach nicht 563 Euro Bürgergeld, sondern 95,71 Euro mehr pro Monat bis zur Geburt des Kindes. Bei Paaren wird der Regelsatz dann auf 592 Euro angehoben.

Monatlicher Mehrbedarf für Schwangere mit Bürgergeld

Die Erhöhung des Regelsatzes aufgrund der Schwangerschaft ist für den Mehrbedarf gedacht, den jede werdende Mutter automatisch hat. Eine gesunde Ernährung, Vitaminpräparate und spezielle Pflegeprodukte sind damit weitestgehend abgedeckt.

Einmalige Erstattungen für Schwangerschaft und Baby

Hinzu kommt ein Mehrbedarf, der hinsichtlich Erstausstattung aufkommt. 

Auf Antrag werden hierfür einmalige Hilfen gewährt.

Sowohl die benötigte Umstandskleidung als auch die Erstausstattung für das Baby werden mit jeweils 150 Euro bezuschusst.

Aber Achtung: In der Regel gewähren die Jobcenter diese Einmalzahlungen nur für Erstgebärende. Wer also das erste Mal schwanger ist, kann diesen Mehrbedarf geltend machen. Einzige Ausnahme wäre, wenn zwischen dem ersten und dem zweiten Kind ein recht großer Zeitraum liegt, sodass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Erstausstattungen noch vorhanden sind und weiter genutzt werden können.

Für was gibt es einmalige Erstattungen für Schwangerschaft und Baby?

Während Schwangere die Umstandskleidung bezahlt bekommen, wird für die Erstausstattung des Babys finanzielle Unterstützung geboten um:

  • Säuglingsbekleidung
  • Kinderwagen
  • Babybett
  • Wickeltisch oder -kommode
  • Babywanne

zu kaufen. 

Aber Achtung: Ein Hochstuhl oder auch ein Laufgitter gehören nicht dazu! Wie das Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, müssen diese Anschaffungen aus dem Regelsatz getätigt werden. 

Unser Tipp: Rechtzeitig einen Antrag auf Erstausstattung stellen und dann notfalls Kleinanzeigen, Flohmärkte und Co. nach guten “Gebrauchten” absuchen. Ganz wichtig ist jedoch: Immer erst den Bescheid vom Jobcenter abwarten, bevor es auf Einkaufstour fürs Baby geht!

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Vorgehensweise, um an Erstattungen für Schwangerschaft und Baby zu kommen

Bürgergeld-Empfänger sollten ab der 13. Woche die Schwangerschaft beim Jobcenter melden.

Zeitnah sollte dann auch der Antrag auf die Erstausstattung gestellt werden. 

Unser Tipp: Bei der Beantragung der Erstausstattung (insbesondere fürs Baby) alles anführen, was an Einrichtung und Hilfsmitteln notwendig ist. Das Jobcenter prüft in der Regel ohnehin, ob tatsächlich Bedarf besteht.

Ist der Bescheid da, kann es losgehen, um alles Notwendige zu besorgen.

Erstattungen für Schwangerschaft und Baby als Geringverdiener

Wer sonst keine Leistungen vom Jobcenter bezieht, aber durch ein geringes Einkommen die finanziellen Belastungen nicht selbst stemmen kann, hat ebenfalls die Möglichkeit, Einmalbedarfe beim Jobcenter zu beantragen. Hier richtet sich die Bewilligung jedoch nach dem Verdienst, sodass es unter Umständen nicht den vollen Zuschuss gibt.

Zusätzlich lohnt sich ein Antrag bei der Bundesstiftung Mutter und Kind. Auch hier sind finanzielle Zuschüsse abrufbar, die für die Erstattungen für Schwangerschaft und Baby genutzt werden können.

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