Erwerbslose erhalten in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, um die Kosten für den Lebensunterhalt zu decken. Die Leistungen werden Arbeitslosengeld II oder ALG II genannt und sind umgangssprachlich unter dem Begriff „Hartz IV“ bekannt. Die Höhe der Regelleistungen für das ALG II werden durch den Regelbedarf bestimmt. Dieser definiert wie viel Geld Leistungsbeziehern für die Deckung der zum Lebensunterhalt notwendigen Bedürfnisse des alltäglichen Lebens wie Nahrungsmittel, Kleidung, etc. zur Verfügung steht.
Zu diesen alltäglichen Bedürfnissen zählt auch eine Wohnung bzw. Unterkunft. Die Kosten dafür sind jedoch nicht im Regelbedarf enthalten und werden gesondert vom Jobcenter geleistet.
Grundsätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, sofern sie angemessen sind. Dies ist laut Gesetzgeber nach § 22 SGB II geregelt.
Die Übernahme der Miete und Nebenkosten ist für Hartz IV Empfänger an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sie richten sich nach der Angemessenheit der Wohnung und den örtlichen Richtlinien der Städte und Gemeinden. Diese Angemessenheit wird bei der Antragstellung geprüft. Da die Höhe der Wohnkosten und die Bedingungen je nach Wohngebiet unterschiedlich ausfallen, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, was für Leistungsbezieher oftmals viele Fragen aufwirft.
Info: Bei Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) besteht für Hartz IV Bezieher kein Wohngeldanspruch!
Auszahlung der Miete an Hartz IV Empfänger
Die Geldleistung für die Miete der Wohnung wird an den Leistungsbezieher ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt mit der Auflage den dafür zur Verfügung gestellten Betrag zweckentsprechend zu verwenden. Kann dies nicht gewährleistet werden, so kann das Jobcenter die Mietzahlung auch direkt an den Vermieter der Wohnung leisten. Leistungsbezieher können bei der Antragstellung in der Regel wählen ob:
- sie die Geldleistung bei Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung vom Leistungsträger erhalten und an den Vermieter gemäß des Mietvertrages zahlen möchten oder
- ob die Geldleistung direkt vom Leistungsträger an den Vermieter überwiesen werden soll.
Mietkaution bei Hartz IV Empfängern
Die Übernahme der Kaution muss vom Leistungsberechtigten vor dem Wohnungswechsel beantragt werden. Die Kaution wird vom Kostenträger als Darlehen geleistet und muss an das Jobcenter zurückgezahlt werden. In der Regel werden dazu 10 Prozent des Regelsatzes einbehalten, bis das Darlehen durch die monatlichen Raten abgezahlt ist.
Größe für eine Hartz IV Wohnung
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für die Wohnung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden können, wenn sie angemessen sind. Eine angemessene Hartz IV Wohnung darf für eine Person bis zu 50 m² groß sein. Jedem weiteren Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft stehen 15 m² zu, wobei Neugeborene nicht als Person zählen und ihr Anspruch auf 15 m² Wohnfläche erst als Kleinkind (ab dem 1. Geburstag) berücksichtigt wird.
Wie groß eine angemessene Wohnung für Hartz IV Empfänger sein darf, wie sich die Wohnfläche je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft verändert und welche Größen laut Jobcenter für eine Wohnung erlaubt sind, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Haushaltsgröße | Wohnfläche |
---|---|
Alleinstehende | bis 50 m² |
Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen | bis 65 m² |
Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen | bis 75 m² |
Bedarfsgemeinschaft mit vier Personen | bis 90 m² |
Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft | +15m² |
Höhe der Mietkosten
Die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert und richten sich, wie im ersten Absatz bereits angesprochen, nach den örtlichen Richtlinien der Städte und Gemeinden, da man den Mietspiegel einer ländlichen Region nicht mit einer städtischen Region gleichsetzen kann. Als Anhaltspunkte könnte man bei einer ländlichen Region von bis zu 5 Euro pro Quadratmeter und bei einer Großstadt z.B. 9,00 Euro nehmen. Welcher Quadratmeterpreis angemessen ist, lässt sich bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder der Kommune erfragen. Diese Ämter richten sich in der Regel nach den aktuellen örtlichen Richtlinien für angemessene Wohnkosten.
Die Mietkosten unterhalb der örtliche Richtlinien werden von den Kostenträgern in der Regel übernommen, wobei es für die Übernahme keine Rolle spielt wie niedrig die Mietkosten sind, solange diese innerhalb der ausgegebenen Richtlinien sind.
Übernahme von Nebenkosten
Für Empfänger von Hartz IV Leistungen werden die Nebenkosten einer Wohnung im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung durch die Kostenträger übernommen. Laut § 22 SGB II gelten dafür allerdings Ausnahmen.
Die Nebenkosten werden generell in Warmwasser, Heizung, Strom und sonstige Grundabgaben unterteilt. Während die Kosten für die Grundabgaben vom Amt getragen werden müssen, ebenso wie die Heizkosten, werden die Kosten für Strom und Warmwasser nicht übernommen. Diese sind vom Hartz IV Regelbedarf zu tragen.
Jahresendabrechnung – Nachzahlung von Nebenkosten
Einmal im Jahr wird die sogenannte Jahresendabrechnung für Mieter fällig. Sollten Hartz IV Empfänger dadurch eine Nachzahlung bekommen, muss auch diese vom Jobcenter gezahlt werden. Allerdings unterliegt die Kostenübernahme auch hier der Angemessenheit. Bei unangemessenen Nebenkostennachzahlungen hingegen kann die Kostenübernahme verweigert bzw. eingeschränkt werden. Damit Hartz IV Empfänger ihre Wohnung aufgrund unangemessener Nebenkosten jedoch nicht verlieren, kann das Jobcenter die Nachzahlung als Darlehen gewähren. Das Geld ist dann in Raten (monatlich 10% des Regelsatzes) wieder zurück gezahlt werden muss.
Was als angemessen gilt, richtet sich, wie bei der Höhe der Miete, nach den örtlichen Vorschriften. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.
Mehrbedarf für Warmwasserkosten
Für Wohnungen in denen das Warmwasser lokal, also im eigenen Wohnraum, aufbereitet wird, kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden, da die Kosten dafür nicht nach § 22 SGB II geregelt und durch die Regelleistungen gedeckt sind. Der Antrag für den Mehrbedarf für die sogenannte dezentrale Wasserversorgung muss mit bestimmten Nachweisen beim Jobcenter eingereicht werden. Neben der Bescheinigung über die dezentrale Wasseraufbereitung vom Vermieter muss dazu eine Kostenübersicht über die Verbrauchswerte für Strom beziehungsweise Gas beim Durchlauferhitzer oder Boiler beigefügt werden. Der Mehrbedarf für die Warmwasserkosten orientiert sich am Regelbedarf nach § 20 SGB II und den dazugehörigen Prozentsätzen gemäß § 21 Abs. 7 SGB II. Dabei werden Alter und Wohnsituation des Leistungsberechtigten berücksichtigt.
Ausgehend vom Hartz IV Regelbedarf 2017 ergeben sich folgende Pauschalen für den Mehrbedarf durch die Warmwasserkosten:
Regelbedarf | Wer? | Prozentsatz | Pauschale |
409€ | Volljährige / Alleinstehende / Behinderte | 2,30% | 9,41 € |
368€ | volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft | 2,30% | 8,46 € |
327€ | Volljährige unter 25 Jahren | 2,30% | 7,52 € |
311€ | Kinder 15 – 18 Jahre | 1,40% | 4,35 € |
291€ | Kinder 7 – 14 Jahre | 1,20% | 3,49 € |
237€ | Kinder 0 – 6 Jahre | 0,80% | 1,90 € |
Hartz IV: Hilfe bei Mietschulden
Zuschuss für Auszubildende
Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III oder durch BAföG erhalten, können auf Antrag einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft erhalten.
Eigene Wohnung für Hartz 4 Empfänger unter 25 Jahren
Hartz IV Leistungsbezieher die aus dem elterlichen Haushalt heraus eine eigene Wohnung beziehen möchten, müssen zusätzliche Besonderheiten beachten: Die Übernahme der Miete und Heizungkosten für die neue Unterkunft wird für Unverheiratete vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgt ausschließlich durch eine entsprechende Kostenzusage seitens des Kostenträgers (Jobcenter, ARGE).
Kostenzusage für die Übernahme der Wohnkosten
Die Zusage wird grundsätzlich nur für besondere Ausnahmefälle erteilt, z.B. wenn nachweislich schwerwiegende soziale Gründe gegen das Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen oder der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt angemessen erscheint. Beispielsweise, wenn der Ort der Tätigkeit zu weit vom Wohnort entfernt ist.
Ohne Kostenzusage können die Hartz IV Leistungen erheblich gekürzt werden.
Eine nicht vorhandene – vorherige Kostenzusage – ist nur zulässig, wenn die Einholung aus einem wichtigen Grund nicht zumutbar war.
Download des Antragformulars
Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung- Anlage KDU (PDF).
Weitere Informationen zum Umzug von Hartz IV Empfängern.